Bei der Einverständniserklärung handelt es sich um die Zustimmung zur Nutzung der für die Behandlung nicht mehr benötigten medizinischen Proben (Flüssig- oder Gewebeproben). Damit können diese Proben für aktuelle Forschungsvorhaben verwendet, oder für zukünftige Forschungsprojekte in der Biobank Graz eingelagert und genutzt werden.
Entsprechend der geltenden Rechtslage können Proben und Daten, die im Rahmen medizinischer Behandlungen gewonnen wurden, nur dann für die Forschung verwendet werden, wenn der*die Spender*in über alle Aspekte des Biobankings informiert wurde und dafür ihr*sein Einverständnis gegeben hat. Die Einverständniserklärung wird möglichen Spender*innen im Rahmen ihrer Behandlung vorgelegt. Bei Fragen können sich Spender*innen jederzeit an das medizinische Fachpersonal wenden. Willigt der*die Spender*in ein, können Proben für wissenschaftliche Zwecke archiviert werden.
Wir unterscheiden zwischen Einverständniserklärungen für erwachsene und für minderjährige Spender*innen.
Die Einverständniserklärungen der Biobank Graz wurden von der Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz genehmigt.
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