Biobank Graz

Bei der Einverständniserklärung handelt es sich um die Zustimmung zur Nutzung der für die Behandlung nicht mehr benötigten medizinischen Proben (Flüssig- oder Gewebeproben). Damit können diese Proben für aktuelle Forschungsvorhaben verwendet, oder für zukünftige Forschungsprojekte in der Biobank Graz eingelagert und genutzt werden.

Entsprechend der geltenden Rechtslage können Proben und Daten, die im Rahmen medizinischer Behandlungen gewonnen wurden, nur dann für die Forschung verwendet werden, wenn der*die Spender*in über alle Aspekte des Biobankings informiert wurde und dafür ihr*sein Einverständnis gegeben hat. Die Einverständniserklärung wird möglichen Spender*innen im Rahmen ihrer Behandlung vorgelegt. Bei Fragen können sich Spender*innen jederzeit an das medizinische Fachpersonal wenden. Willigt der*die Spender*in ein, können Proben für wissenschaftliche Zwecke archiviert werden.

Wir unterscheiden zwischen Einverständniserklärungen für erwachsene und für minderjährige Spender*innen. 

Die Einverständniserklärungen der Biobank Graz wurden von der Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz genehmigt.

Hier kommen Sie zu unseren Infoclips.

Grundsätze

Biobank Einverstaendnis
  • Die Einwilligung muss schriftlich und (wenn möglich) vor der Entnahme erfolgen.
  • Die Einverständniserklärung der minderjährigen Spender*innen erlischt mit der Volljährigkeit. Zur weiteren Verwendung der bereits eingebrachten Proben/Daten muss ein erneutes Einverständnis eingeholt werden.
  • Jegliche Diagnostik und Therapie ist völlig unabhängig von Ihrem Einverständnis
  • Eine Einwilligung ist nur dann gültig, wenn der*die Spender*in bzw. dessen Erziehungsberechtigte*r sich über Zwecke, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Zustimmung bewusst ist.
  • Keinesfalls wird bei Spender*innen mehr Gewebe entfernt, als für die Diagnose oder Therapie der vorliegenden Krankheit nötig ist. Bei Blutabnahmen können bis max. 20 ml Blut (ca. 4 Teelöffel) zusätzlich entnommen werden.
  • Jedes einzelne Forschungsprojekt benötigt das Vorliegen einer befürwortenden Stellungnahme durch die Ethikkommission.
Biobank Einverstaendnis
  • Die Proben werden ausschließlich für Forschungszwecke eingesetzt.
  • Proben und Daten werden ausschließlich in kodierter (pseudonymisierter/anonymisierter) Form in Studien eingesetzt, um den Datenschutz zu garantieren.
  • Bei Zustimmung dürfen alle bereits vorliegenden Probenmaterialien, sowie zukünftig gesammelte, genutzt werden.
  • Für die Probenbereitstellung ist keine finanzielle Abgeltung für Spender*innen vorgesehen. Sollten Forschungsergebnisse, die unter Verwendung von Proben oder Daten der Biobank Graz gewonnen wurden, kommerziell verwertet werden, ergibt sich für Spender*innen kein Recht auf eine Beteiligung.

Widerruf

Die*der Spender*in hat das Recht, die Einwilligung in die Nutzung der Probe jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf der Probenverwendung umfasst eine teilweise oder vollständige Rücknahme der Einwilligung in die Nutzung der Proben. Damit werden diese Proben nicht weiter für Forschungszwecke verwendet und gegebenenfalls fachgerecht entsorgt. Die Forschungsergebnisse, die bis dahin mit diesen Proben erzielt wurden, sind von dem Widerruf nicht betroffen.

Sekretariat der Biobank Graz

Neue Stiftingtalstraße 2 / Bauteil B / 2. OG, 8010 Graz  
T: +43 316 385 72716