Biobank Graz

Allgemeine Fragen

Wie und wo kann ich meine Probe zur Verfügung stellen?

Wenn Sie Patient*in am LKH-Univ. Klinikum Graz oder an einer externen kooperierenden Einrichtung sind, werden Sie vom medizinisch ausgebildeten Personal gefragt, ob Sie Ihre Flüssig - oder Gewebeproben für die Forschung spenden möchten, die in der Biobank Graz gelagert werden. Sie bekommen eine Einverständniserklärung vorgelegt, die Sie unterschreiben können.

Kann ich meine Proben auch zur Verfügung stellen, wenn ich kein*e Patient*in am LKH-Univ. Klinikum Graz bin?

Eine Probenspende ist auch möglich als, Blutspender*in sowie als Studienteilnehmer*in des LKH-Univ. Klinikums Graz und externer kooperierender Einrichtungen.

Warum soll ich mein Blut, mein Gewebe oder eine andere Körperflüssigkeit der Biobank Graz zur Verfügung stellen?

Um Ursachen und Verläufe von Krankheiten besser verstehen zu können, ist es wichtig, Gewebe- und Blutproben sowie andere Körperflüssigkeiten wissenschaftlich zu untersuchen. Dadurch können neue Verfahren für Diagnose, Vorbeugung und Behandlung von Erkrankungen entwickelt werden, die Ihnen selbst möglicherweise einmal zugutekommen. Dies ist nur dann möglich, wenn sich Patient*innen bereit erklären, Proben dafür zur Verfügung zu stellen.

Was geschieht mit meiner Probe?

Ihre Probe wird ohne zeitliche Befristung in der Biobank Graz archiviert und in Verbindung mit den erhobenen Krankheitsdaten in kodierter Form für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt. Wird ein Forschungsvorhaben im Bereich Ihrer Krankheit durchgeführt, kann die*der entsprechende Wissenschafter*in Ihre Probe bei der Biobank Graz anfordern.

Habe ich als Spender*in die Möglichkeit, den Verwendungszweck der biologischen Proben zu beeinflussen?

Nein, der Verwendungszweck kann nicht beeinflusst werden.

Wie lange werden meine Proben aufbewahrt?

In der Regel werden die Proben ohne zeitliche Befristung aufbewahrt, bis sie im Rahmen von Forschungsprojekten aufgebraucht werden oder bis der*die Spender*in die schriftliche Einwilligung widerruft.

Werde ich im Falle von neuen, für mich persönlich bedeutsamen Forschungsergebnissen verständigt?

Eine individuelle Rückmeldung von Informationen und Forschungsergebnissen, die aus Ihren medizinischen Proben gewonnen werden, ist nicht vorgesehen.

Gilt die Einverständniserklärung für die aktuelle Situation oder für immer?

Die Einverständniserklärung gilt sowohl für die aktuelle Situation als auch für den Fall, dass von Ihnen in Zukunft Blut abgenommen oder im Rahmen von Operationen Gewebe entnommen wird. Ihr Einverständnis ist auch gültig für Proben, die von Ihnen im Rahmen klinischer Notwendigkeiten bereits am LKH-Univ. Klinikum bzw. an kooperierenden externen Einrichtungen abgenommen wurden.

Entstehen für mich durch die Teilnahme Nachteile?

Nein. Ihre Einwilligung dazu ist völlig freiwillig und hat keinen Einfluss auf Ihre Diagnose und die Behandlung Ihrer Erkrankung.

Muss ich deswegen erneut zur Untersuchung kommen?

Nein. Die von Ihnen stammenden Proben werden nur im Rahmen von Eingriffen gewonnen, die ohnehin für Ihre Behandlung notwendig sind und für Ihre Diagnose und Weiterbehandlung nicht (mehr) gebraucht werden.

Wenn ich die Biobank-Einwilligungserklärung unterschreibe, wird dann bei einer Biopsie mehr Gewebe entnommen?

Nein. Bei der ohnehin vorgesehenen Untersuchung wird nicht mehr oder anderes Gewebe entfernt, als für die Diagnose bzw. Therapie erforderlich ist. Das Material, das nach der Diagnosestellung übrig bleibt, wird dann nicht weggeworfen, sondern in der Biobank Graz eingelagert.

Wenn ich die Biobank-Einwilligungserklärung unterschreibe, wird mir dann mehr Blut abgenommen?

Ja. Im Rahmen einer routinemäßig vorgesehene Blutabnahme, könnte Ihnen bis maximal 20 ml Blut (entspricht ca. 4 Teelöffeln) zusätzlich entnommen werden. Es darf nicht separat nur für die Biobank gestochen werden.

Kann ich meine Einverständniserklärung zurückziehen?

Ja. Sie können die Einwilligung ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen. Wenn Sie es wünschen, werden die Proben aus der Biobank Graz entfernt und vernichtet.

Entstehen für mich Nachteile, wenn ich die Einverständniserklärung ablehne oder zurückziehe?

Nein, auf keinen Fall. Jegliche Diagnostik und Therapie ist völlig unabhängig von Ihrer Entscheidung, ob Sie die Proben für die Biobank Graz und somit für die Forschung zur Verfügung stellen.

Wie wird die Sicherheit meiner persönlichen Daten gewährleistet?

Ihre Proben werden in kodierter Form (pseudonymisiert) in der Biobank Graz aufbewahrt. Durch diese Kodierung hat selbst das Personal der Biobank Graz keinen Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten. Alle Personen, die Zugang zu diesen Proben und den pseudonymisierten Daten haben, unterliegen der Schweigepflicht. Die Verantwortung für die Aufbewahrung bzw. gegebenenfalls Vernichtung der Proben trägt die Leitung der Biobank Graz.

Wer hat Zugang zu Proben und medizinischen Daten?

Wenn für das eingereichte Forschungsprojekt ein positives Votum der Ethikkommission vorliegt, wird der Zugang zu pseudonymisierten/anonymisierten Proben und Daten Forscher*innen der Med Uni Graz und Forscher*innen externer Forschungseinrichtungen gewährt. Proben und Daten werden in verschlüsselter Form aufbewahrt.

Haben Sozialversicherung oder Arbeitgeber*in Zugriff auf meine Daten?

Nein. Weder Sozialversicherung noch Arbeitgeber*in haben Zugriff auf die Daten, die zu Ihren Proben in der Biobank Graz gespeichert sind.

Werden meine Proben verkauft und/oder auch für kommerzielle Zwecke benutzt?

Die Biobank Graz ist eine gemeinnützige, firmenunabhängige, durch öffentliche Mittel geförderte Einrichtung der Medizinischen Universität Graz, die ausschließlich der Förderung der biomedizinischen Forschung dient. Die Biobank Graz verfolgt keinerlei kommerzielle Ziele und ist nicht gewinnorientiert. Proben und Daten der Biobank Graz werden NICHT VERKAUFT, sie werden ausschließlich für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt.

Muss ich etwas für die Teilnahme am Forschungsvorhaben bezahlen?

Nein. Durch Ihre Teilnahme an diesem Forschungsvorhaben entstehen für Sie keinerlei Kosten.

Werden auch von Kindern biologische Proben gesammelt?

Ja. Es gibt eine Biobankeinverständniserklärung für Kinder, die das Sammeln von pädiatrischen Proben ermöglicht.

Kontakt

Sekretariat der Biobank Graz 
Neue Stiftingtalstraße 2 / Bauteil B / 2. OG, 8010 Graz
T: +43 316 385 72716