Als Biobanken bzw. Biorepositorien werden Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen (z. B. Gewebe, Zellen, DNA, Proteine, Blut oder andere Körperflüssigkeiten) bezeichnet, die typischerweise mit Daten und Informationen ihrer Spender*innen verknüpft sind oder verknüpft werden können.
Üblicherweise werden Proben für die Biobank auf folgende Weise gewonnen:
- Restmaterial einer Routinemaßnahme im Kontext der Patient*innenversorgung (zu diagnostischen Zwecken abgenommenes Blut, im Rahmen einer Operation entferntes Material etc.)
- Explizit für Forschungszwecke gewonnenes Probenmaterial im Rahmen einer durch die Ethikkommission bewilligten Studie/Sammlung
- Im Rahmen einer Routinemaßnahme zusätzlich entnommenes Probenmaterial (zusätzlich abgenommenes Blutröhrchen)
Eine initiale schriftliche Einverständniserklärung der*des Spenderin*Spenders zur Abnahme und Einlagerung der Proben in der Biobank muss eingeholt werden (insbesondere in den unter Punkt 2 und 3 genannten Fällen). Ein bestimmter Forschungszweck ist in der Einverständniserklärung der Biobank Graz nicht definiert („broad consent“), da zum Zeitpunkt der Abnahme oftmals noch keine spezifische Fragestellung konkretisiert ist. Vor jeder Freigabe von Probenmaterial ist deshalb ein positives Votum der Ethikkommission der Med Uni Graz verpflichtend einzuholen.